Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1. Anmeldung und Bezahlung
Anmeldungen an Grenzenlose Pfade können schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen, und werden schriftlich bestätigt, dadurch entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in und Grenzenlose Pfade. Die Rechnung muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Bei kurzfristiger Buchung sowie bei eintägigen Touren ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen oder am Wandertag bar zu bezahlen.

2. Pauschalpreis
Die Preise verstehen sich pro Person in CHF. Im Preis inbegriffen sind Tourenorganisation und - Leitung, Unterkunft im Doppel- oder Mehrbettzimmer, bzw. Massenlager, Abendessen und Frühstück (in unbewarteten Unterkünften wird gemeinsam gekocht).
Nicht inbegriffen: An- und Rückfahrt, sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi, sofern nicht anders ausgeschrieben, Zwischenverpflegung, Getränke sowie Miete von allfällig zusätzlichem Material. Die Touren sind so ausgewählt, dass in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist werden kann.

3.1 Annullationsregelung
Die Abmeldung einer Reise ist mit organisatorischem und administrativem Aufwand verbunden und muss deshalb schriftlich an Grenzenlose Pfade mitgeteilt werden. Zur Deckung der Unkosten werden folgende Kosten verrechnet:
30 - 20 Tage vor Antritt der Reise: 30%
19 - 10 Tage vor Antritt der Reise: 50%
9 - 5 Tage vor Antritt der Reise: 80%
4 - 0 Tage vor Antritt der Reise: 100%
Stichtag ist der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation.

Anstelle einer Annullation kann eine Ersatzperson unter den bestehenden Vertragsbedingungen die Tour antreten. Bei Abbruch der Tour oder des Kurses durch den/die Teilnehmer/in besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.

3.2 Annullationskostenschutz
Es wird der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung empfohlen. Diese ist im Pauschalpreis von Grenzenlose Pfade nicht inbegriffen.

3.3 Mindestteilnehmerzahl
Eine Tour kann auch mit weniger Teilnehmenden als vorgesehen durchgeführt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die angemeldeten Personen mit einem Aufpreis einverstanden sind. Liegen andere Umstände vor (z.B. höhere Gewalt) die eine Durchführung verhindern, kann Grenzenlose Pfade kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten werden kann, hat der/die Teilnehmer/in Anspruch auf Rückvergütung der bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Programmänderungen
Die Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Im Interesse des Teilnehmers/der Teilnehmerin behält sich Grenzelose Pfade vor, Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bietet Grenzenlose Pfade einen gleichwertigen Ersatz an. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit allfälligen Programmänderungen einverstanden. Daraus entstehende Mehr- oder Minderkosten werden dem/der Teilnehmer/in verrechnet, respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, hat der/die Teilnehmer/in das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist Grenzenlose Pfade (namentlich dem Tourenleiter) vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.

5. Teilnahmevoraussetzungen / Ethik
Eine gute Gesundheit und eine gute physische Kondition, sowie eine geeignete Wander- oder Bergausrüstung, sind Voraussetzungen um an Touren von Grenzenlose Pfade teilzunehmen.
Sollten gesundheitliche Probleme vorliegen, sind die Teilnehmenden verpflichtet Grenzenlose Pfade zu informieren und sich strikt an die Anweisungen des Tourenleiters zu halten.
Um organisatorische Probleme bei Mehrtagestouren oder Trekkings von mittlerem und höherem Schwierigkeitsgrad zu vermeiden, behält sich Grenzelose Pfade vor, ein Arztzeugnis zu verlangen, welches einen guten Gesundheitszustand und die Tauglichkeit die Tour auszuüben, bestätigt.
Im Falle grosser Respektlosigkeit, nimmt sich Grenzenlose Pfade das Recht, den oder die Teilnehmer/in von der Tour auszuschliessen, ohne jegliche Entschädigung oder Rückerstattung des Preises.

6. Versicherung
Die Arrangements schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Grenzenlose Pfade empfiehlt eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht.

7. Haftung und Schadenersatz
Grenzenlose Pfade bietet grösstmögliche Sicherheit; trotzdem kann ein Restrisiko nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit der Buchung anerkennt der/die Teilnehmer/in ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichtet auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.

8. Datenschutz
Persönliche Daten (insbesondere auch Fotos) werden durch Grenzenlose Pfade vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem/der Teilnehmer/in und Grenzenlose Pfade unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Stand Dezember 2015